Klasse A:

Krafträder auch mit Beiwagen, mit einer bbH von mehr als 45 km/h
(mehr als 50 ccm Hubraum, über 35 kW Motorleistung, Verhältnis Leistung/ Gewicht von mehr als 0,2 kW/ kg)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einer bbH von mehr als 45 km/ h
(mehr als 50 ccm Hubraum, über 15 kW)

Mindestalter:
24 Jahre (bei Direkteinstieg Klasse A)

21 Jahre (bei dreirädrigen Kfz mit mehr als 15 kW)
20 Jahre (bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2, prakt. Prüfung erforderlich)


Klasse A Honda X-11

 

Klasse A2:

Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis Leistung/ Gewicht 0,2 kW/ kg nicht übersteigt

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist zum Erwerb nur eine praktische Prüfung erforderlich.

Mindestalter:
18 Jahre


Klasse A2 Honda NC 700 X

 

Klasse A1:

Krafträder auch mit Beiwagen, mit bis zu 125 ccm Hubraum und max. 11 kW Motorleistung, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/ kg nicht übersteigt

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder mehr als 45 km/ h bbH und mit einer max. Motorleistung bis zu 15 kW

Mindestalter:
16 Jahre


Klasse A1 Honda CBR 125

 

Klasse AM:

Zweirädrige Kleinkrafträder u. Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/ h bbH, mit:

  • max. 50 ccm Hubraum (Verbrennungsmotor) bzw.
  • max. 4 kW Nenndauerleistung (Elektromotor)


Dreirädrige Krafträder bzw. vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/ h bbH.
Bei Fremdzündungsmotoren (z B. Ottomotor) max. 50 ccm Hb. ; bei anderen Verbrennungsmotoren (z B. Dieselmotor) max. 4 kW Nutzleistung; bei Elektromotoren max. 4 kW Nenndauerleistung. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge nur bis 350 kg LM (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien)

Mindestalter:
16 Jahre


Klasse AM Honda NSC 50

 

Modellprojekt Klasse AM (Sachsen, Sachsenanhalt u. Thüringen)

Die Gültigkeit der Prüfbescheinigung ist auf das Hoheitsgebiet der am Modellprojekt teilnehmenden Bundesländer beschränkt!

Mindestalter:
15 Jahre

 

Die Termine für die praktische Ausbildung sowie der Prüfungstermin werden in beidseitigem Einvernehmen beschlossen.

Da ich selber aktiver Biker bin, lass ich es mir nicht nehmen Sie nicht mit dem Auto sondern mit dem Motorrad zu begleiten. So kann ich Ihnen besser meine Erfahrungen vermitteln. Denn von Bikern lernen heißt fahren lernen!

Die Ausbildung der Klassen A erfolgt auf Motorrädern der Marke "Honda" und "Yamaha".